Autor: Günter Kraus Sehr geehrter Herr Eidenhardt,
die von Ihnen genannten Anforderungen "Brandwand" und "tragende Wände, Decke und Dachschrägen des ersten DG = feuerbeständig" müssen m.E. jede für sich betrachtet und erfüllt werden. Die von Ihnen als Sargdeckel bezeichnete Konstruktion im ersten DG kann die Brandwand funktional nicht ersetzen. Der Dachstuhl über dem Sargdeckel kann z.B. durch Blitzeinschlag oder fehlerhafte elektrische Installationen oder ... in Brand geraten. Die Brandwand soll die Ausdehnung eines möglicherweise brennenden Gebäudeabschnittes mit baulichen Mitteln begrenzen. Das kann sie nur, wenn sie im Bereich des Daches vorschriftsgemäß (BayBO Art.31 (7-11) ausgeführt wird.
Grüße, G.K.